Bayern: Alte Kachelöfen müssen bald überarbeitet werden:
Die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung ist längst in Kraft.
Aber wussten Sie auch was die BImschV für Ihre Kachelöfen bedeutet?
Alte Kachelofenanlagen dürfen je nach Baujahr bereits seit dem 01.01.2015 nicht mehr beheizt werden.
Um auch jetzt noch weiter heizen zu dürfen, muss der Einsatz getauscht werden (in der Regel problemlos möglich)
oder eine entsprechende Filteranlage nachgerüstet werden.
Informieren Sie sich rechtzeitig, da es durch die hohe Nachfrage zu längeren Lieferzeiten bei den Heizeinsätzen kommen kann.
Zudem ist die Weiterentwicklung in diesem Bereich natürlich beachtlich:
Neue Öfen sind deutlich sparsamer, produzieren weniger Emissionen und verbrennen mit viel weniger Rückständen,
ein voller Aschekasten alle 1-2 Tage gehört somit der Vergangenheit an.
Auch die Optik hat sich stark verändert, so haben inzwischen auch viele Kachelöfeneinsätze
eine große Sichtscheibe für eine gemütliche Atmosphäre.
Ebenso sind inzwischen viele Systeme verbreitet, die vielen sicher noch nicht bekannt sind.
Dazu gehören u.a. Durchsichtscheiben (Ofeneinsatz mit zwei Scheiben), elektronische Abbrandsteuerungen (Regelung des Abbrandes)
oder auch wasserführende Öfen.
So ergeben sich für einen Ofen auch viele neue Einsatzmöglichkeiten.
Bei Fragen diesbezüglich stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.
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Manuel Angermeier
Ofen- und Luftheizungsbaumeister